AGB
für Dienstleistungen von VELA Alltagshilfe
Stand: 18. August 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
VELA Alltagshilfe
Inhaberin: Karima Freudenberg
Schmiedstraße 16
52499 Baesweiler
Telefon: +49 1512 9179565
E-Mail: info@vela-alltagshilfe.com
– nachfolgend „VELA“ – und ihren Kundinnen und Kunden über die Erbringung von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen im Alltag.
Abweichende Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Betreuungsvertrag oder in einer sonstigen Individualvereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Art und Umfang der Leistungen
VELA bietet insbesondere folgende Leistungen an:
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Alltagsbegleitung und Betreuung,
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aktivierende und soziale Betreuung,
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Begleitung zu Arzt-, Behörden- und anderen Terminen,
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Begleitung bei Einkäufen und Erledigungen,
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Einkäufe und Besorgungen,
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Unterstützung im Haushalt, soweit sie Bestandteil der vereinbarten Betreuung und Alltagshilfe ist,
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Begleitung bei sozialen Aktivitäten,
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individuelle Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags sowie
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Entlastung pflegender Angehöriger.
Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt der konkreten Leistung werden individuell vereinbart. Maßgeblich sind der jeweilige Vertrag, das Angebot oder die Terminbestätigung.
VELA erbringt keine körperbezogene Grundpflege, keine medizinische Behandlungspflege, keine ärztlichen oder therapeutischen Leistungen und keine Rechts- oder Finanzberatung. VELA übernimmt außerdem keine Aufgaben, die ausschließlich zugelassenen Pflegefachkräften, Ärztinnen, Ärzten oder anderen besonders qualifizierten Berufsgruppen vorbehalten sind.
Bei medizinischen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu verständigen. VELA ersetzt keinen Notruf- oder Bereitschaftsdienst.
3. Vertragsschluss
Anfragen über die Website, per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon sind zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn VELA die Buchung oder den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden mit der Leistung beginnt.
Die Kundin oder der Kunde erhält vor Vertragsschluss Gelegenheit, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen. Bei einer laufenden Betreuung können zusätzlich ein schriftlicher Betreuungsvertrag, eine Leistungsvereinbarung und weitere erforderliche Erklärungen abgeschlossen werden.
4. Leistungserbringung und Termine
Die Leistungen werden grundsätzlich persönlich durch die Inhaberin Karima Freudenberg erbracht. Ein Anspruch auf die Durchführung an einem bestimmten Termin besteht erst nach verbindlicher Terminbestätigung.
VELA ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Erkrankung, höherer Gewalt, nicht vorhersehbarer Verkehrsbehinderungen oder anderer nicht zu vertretender Umstände, zu verschieben oder abzusagen. Die Kundin oder der Kunde wird hierüber so früh wie möglich informiert. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet oder auf Wunsch mit einem Ersatztermin verrechnet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Vergütung und Fahrtkosten
Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Vergütung:
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39,50 € je 60 Minuten Leistungszeit,
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Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungszeit in 5-Minuten-Schritten,
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0,35 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer, soweit Fahrtkosten für den vereinbarten Einsatz anfallen.
Der konkrete Umfang der kostenpflichtigen Fahrten wird vor oder bei Vertragsschluss vereinbart. Zusätzliche Auslagen, Eintritts-, Park-, Beförderungs- oder sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, wenn sie im Zusammenhang mit dem Auftrag erforderlich oder vorher vereinbart waren.
Die gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern genannten Preise sind Endpreise. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt, ist sie im angegebenen Endpreis enthalten.
Maßgeblich für die Abrechnung sind die tatsächlich erbrachten und dokumentierten Leistungen. Die Kundin oder der Kunde beziehungsweise eine vertretungsberechtigte Person bestätigt die Leistungserbringung, soweit dies für die Abrechnung erforderlich ist.
6. Abrechnung und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt nach der jeweiligen Vereinbarung gegenüber der Kundin oder dem Kunden, einer bevollmächtigten Person oder – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – unmittelbar gegenüber einem zuständigen Kostenträger.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Ist dort keine besondere Frist angegeben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt über die vereinbarte oder auf der Rechnung angegebene Zahlungsart.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Abrechnung mit Pflegekassen oder anderen Kostenträgern
Eine direkte Abrechnung mit einer Pflegekasse oder einem anderen Kostenträger erfolgt nur, wenn
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die jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind,
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alle erforderlichen Nachweise, Erklärungen, Vollmachten oder Abtretungen rechtzeitig vorliegen,
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der Kostenträger die konkrete Leistung übernimmt und
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VELA der direkten Abrechnung zugestimmt hat.
Eine Abtretung von Erstattungsansprüchen ist auf tatsächlich erbrachte und rechtlich erstattungsfähige Leistungen beschränkt.
Die Bewilligung oder Erstattung durch einen Kostenträger kann von VELA nicht garantiert werden. Lehnt der Kostenträger die Zahlung ganz oder teilweise ab, bleiben nicht übernommene Beträge von der Kundin oder dem Kunden zu zahlen, soweit dies vorher vereinbart wurde und die Ablehnung nicht auf einem von VELA zu vertretenden Abrechnungsfehler beruht.
Die Kundin oder der Kunde informiert VELA unverzüglich über Änderungen des Pflegegrades, des Leistungsanspruchs, der Kostenübernahme oder sonstiger für die Abrechnung erheblicher Umstände.
8. Terminabsagen durch Kundinnen und Kunden
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll er so früh wie möglich telefonisch, per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationsweg abgesagt werden.
Für eine rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilte Terminabsage wird nach diesen AGB keine pauschale Stornogebühr berechnet. Individuell vereinbarte Regelungen sowie gesetzliche Ansprüche in besonderen Fällen bleiben unberührt.
9. Mitwirkung und sichere Leistungserbringung
Die Kundin oder der Kunde stellt die Informationen zur Verfügung, die für eine sichere und vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Hierzu können insbesondere Angaben über Zugangsbedingungen, erhebliche Gefahren im Haushalt, ansteckende Erkrankungen oder besondere Einschränkungen gehören, soweit diese für den konkreten Einsatz notwendig sind.
Der Einsatzort muss sicher und zugänglich sein. VELA ist berechtigt, eine Leistung abzulehnen oder abzubrechen, wenn eine konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, die verlangte Tätigkeit rechtswidrig ist oder außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegt. Bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
10. Einkäufe, Besorgungen und Auslagen
Kosten für Einkäufe, Besorgungen und andere Auslagen sind nicht in der Stundenvergütung enthalten. Sie werden von der Kundin oder dem Kunden zusätzlich getragen.
Erforderliche Geldbeträge sollen grundsätzlich vorab zur Verfügung gestellt werden. Ausgaben und Rückgeld werden nachvollziehbar abgerechnet; Belege werden, soweit erhältlich, übergeben. VELA ist nicht verpflichtet, größere Beträge aus eigenen Mitteln vorzustrecken.
11. Begleitfahrten und Beförderung
Begleitfahrten oder eine Beförderung mit einem Fahrzeug erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich sowie tatsächlich möglich ist. Anfallende Fahrt-, Park- und sonstige Nebenkosten richten sich nach der individuellen Vereinbarung und Abschnitt 5 dieser AGB.
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, eines Taxis oder eines anderen Fahrdienstes erfolgt auf Kosten der Kundin oder des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12. Schlüssel und überlassene Gegenstände
Werden VELA Schlüssel oder andere Gegenstände überlassen, wird die Übergabe nach Möglichkeit dokumentiert. Die Gegenstände werden sorgfältig verwahrt, nur für den vereinbarten Zweck verwendet und nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben.
Ein Verlust oder eine Beschädigung ist VELA unverzüglich mitzuteilen. Für die Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften und Abschnitt 14 dieser AGB.
13. Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
Wird ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, beispielsweise per Telefon, E-Mail oder über die Website, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann Verbraucherinnen und Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Hierüber wird eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt.
Soll VELA auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, ist hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung erforderlich. Die gesetzlichen Folgen eines Widerrufs und die Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
14. Haftung
VELA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
VELA behandelt personenbezogene Informationen vertraulich und verarbeitet sie nur im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Gesundheitsdaten und andere besonders sensible Informationen werden nur verarbeitet, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich und rechtlich zulässig ist. Solche Unterlagen sollen nicht über ein ungeschütztes allgemeines Kontaktformular oder per unverschlüsselter E-Mail übermittelt werden.
16. Vertragsdauer und Beendigung
Einzeltermine enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Bei einer laufenden Betreuung richten sich Vertragsdauer und ordentliche Kündigung nach der individuellen Vereinbarung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und angefallene vereinbarte Kosten sind zu vergüten.
17. Änderungen der AGB
Für bereits bestehende Verträge gelten Änderungen dieser AGB nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden oder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Änderung erforderlich sind. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website bereitgestellt.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.