Rückerstattungsrichtlinien
für Dienstleistungen von VELA Alltagshilfe
Stand: 18. August 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für Zahlungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von:
VELA Alltagshilfe
Inhaberin: Karima Freudenberg
Schmiedstraße 16
52499 Baesweiler
Telefon: +49 1512 9179565
E-Mail: info@vela-alltagshilfe.com
Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die individuellen Vereinbarungen mit der Kundin oder dem Kunden. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht und Ansprüche bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung, bleiben unberührt.
2. Terminabsage vor Leistungsbeginn
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll die Absage so früh wie möglich telefonisch, per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationsweg mitgeteilt werden.
Nach den derzeit geltenden AGB wird für eine vor Leistungsbeginn mitgeteilte Terminabsage keine pauschale Stornogebühr berechnet.
Wurde die vereinbarte Leistung bereits im Voraus bezahlt, wird der für den abgesagten und noch nicht erbrachten Termin gezahlte Betrag vollständig erstattet. Auf Wunsch kann der Betrag stattdessen mit einem Ersatztermin verrechnet werden.
3. Absage durch VELA
Kann VELA einen bestätigten Termin nicht durchführen und wird kein Ersatztermin vereinbart, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung vollständig zurückerstattet.
Wurde nur ein Teil der vereinbarten Leistung erbracht, wird lediglich der auf den nicht erbrachten Teil entfallende Betrag erstattet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4. Bereits erbrachte Dienstleistungen
Für ordnungsgemäß und vollständig erbrachte Dienstleistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt auch für tatsächlich angefallene und vereinbarte Fahrtkosten sowie notwendige Auslagen.
Bei einer teilweise erbrachten Leistung wird nur der nicht erbrachte und bereits bezahlte Teil erstattet. Maßgeblich sind die dokumentierte Leistungszeit und die vereinbarten Preise.
Rechte wegen einer mangelhaften, fehlerhaften oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt. Bitte teilen Sie VELA Beanstandungen möglichst zeitnah mit, damit der Sachverhalt geprüft und eine angemessene Lösung gefunden werden kann.
5. Einkäufe, Besorgungen und Fremdkosten
Bereits im Auftrag der Kundin oder des Kunden getätigte Einkäufe, Besorgungen sowie angefallene Eintritts-, Park-, Beförderungs- oder sonstige Fremdkosten werden nicht erstattet, soweit die Kosten ordnungsgemäß entstanden sind und nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Erhält VELA eine Rückzahlung von einem Händler oder einem anderen Dritten, wird der entsprechende Betrag an die Person beziehungsweise Stelle weitergeleitet, die die Kosten getragen hat.
6. Gesetzliches Widerrufsrecht
Wurde der Vertrag über die Website, per E-Mail, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann Verbraucherinnen und Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Maßgeblich sind die gesonderte Widerrufsbelehrung und die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einem wirksamen Widerruf werden erhaltene Zahlungen grundsätzlich spätestens innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt.
Hat die Kundin oder der Kunde ausdrücklich verlangt, dass VELA bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann für die bis zum Widerruf ordnungsgemäß erbrachten Leistungen ein gesetzlicher Wertersatz zu zahlen sein. Dieser wird anhand des vereinbarten Preises und des bereits erbrachten Leistungsumfangs berechnet.
Wurde die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erbracht und sind die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt, besteht aufgrund eines Widerrufs kein Anspruch auf Rückerstattung.
7. Abrechnung mit Pflegekassen oder anderen Kostenträgern
Wurde eine Leistung unmittelbar mit einer Pflegekasse oder einem anderen Kostenträger abgerechnet, erfolgt eine notwendige Erstattung grundsätzlich an die Stelle, die die betreffende Zahlung geleistet hat.
Hat die Kundin oder der Kunde einen Eigenanteil oder einen nicht übernommenen Betrag bezahlt, wird eine berechtigte Rückerstattung dieses Betrags direkt an die Kundin oder den Kunden geleistet.
Eine doppelte Erstattung an die Kundin oder den Kunden und den Kostenträger ist ausgeschlossen. Nachträgliche Korrekturen aufgrund einer geänderten Entscheidung des Kostenträgers werden entsprechend der tatsächlichen Zahlungslage abgerechnet.
8. Überzahlungen
Versehentliche Überzahlungen oder doppelt geleistete Zahlungen werden nach Prüfung vollständig zurückerstattet oder auf Wunsch mit einer offenen beziehungsweise zukünftigen Rechnung verrechnet.
9. Art und Dauer der Rückzahlung
Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde. Eine andere Zahlungsweise kann vereinbart werden, wenn der zahlenden Person dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Sobald der Erstattungsanspruch und die erforderlichen Zahlungsdaten geklärt sind, erfolgt die Rückzahlung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen. Bei einer Abrechnung über Pflegekassen oder andere Kostenträger kann die Bearbeitung wegen erforderlicher Abstimmungen länger dauern.
10. Erstattungsanfragen
Eine Erstattungsanfrage kann telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Sie sollte folgende Angaben enthalten:
-
Name der Kundin oder des Kunden,
-
Datum der betreffenden Leistung oder Zahlung,
-
Rechnungsnummer, soweit vorhanden,
-
Höhe des beanstandeten Betrags und
-
kurze Beschreibung des Erstattungsgrundes.
Bitte übermitteln Sie per unverschlüsselter E-Mail keine Pflegegutachten, Diagnosen oder anderen ausführlichen Gesundheitsdaten. Falls solche Unterlagen erforderlich sind, vereinbart VELA einen geeigneten Übermittlungsweg.
11. Vorrang gesetzlicher Rechte
Diese Richtlinie beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bei Abweichungen zwischen dieser Richtlinie und zwingenden gesetzlichen Vorschriften gelten die gesetzlichen Vorschriften.